Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Europäische Ethnologie

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei wem kann ich eine Prüfung abglegen?

Siehe "Liste der Prüfer:innen" weiter oben auf der Seite

 

Kann ich eine MAP schreiben, obwohl ich noch nicht alle Lehrveranstaltungen des Moduls abgeschlossen habe?

 

Ja. Allerdings wird die Note erst im Leistungsspiegel verbucht, wenn die Nachweise für die zu dem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen im Prüfungsbüro vorgelegt wurden. Die Nachweise müssen in Papierform und gebündelt ans Prüfungsbüro geschickt werden oder ins den Briefkasten im 3. Stock der Friedrichstraße 191-193 eingeworfen werden.

 

Wie lange habe ich Zeit nach Ende der Vorlesungszeit meine Lehrveranstaltungsnachweise im Prüfungsbüro abzugeben?

 

Es besteht keine Abgabefrist. Beachten Sie jedoch, dass die Note einer MAP erst dann bei AGNES eingetragen werden kann, wenn die Nachweise für alle für das Modul notwendige Lehrveranstaltungen im Prüfungsbüro eingereicht wurden.

Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie auch endgültig entscheiden, für welches Modul Sie eine Lehrveranstaltung anrechnen lassen wollen, wenn diese für mehrere Module offen war.

 

Ich habe keine TAN-Liste/habe meine TAN-Liste verloren. Wie kann ich sie ersetzen?
Wenden Sie sich umgehend an das Prüfungsbüro, wo Ihnen eine neue TAN-Liste ausgedruckt werden kann.

 

Ich möchte eine MAP anmelden, bin in dem Zeitraum jedoch nicht in Berlin. Wie kann ich meine MAP trotzdem anmelden?

Wenn Sie Ihre MAP bei AGNES anmelden, ist das ohne Probleme mit Ihrer TAN-Liste und einer stabilen Internetverbindung ortsunabhängig möglich.

 

Ich habe bereits zwei Prüfungsversuche nicht bestanden und kann mich bei AGNES nicht für meinen dritten und letzten Prüfungsversuch (zweite Wiederholungsprüfung) anmelden. Was muss ich tun damit ich mich anmelden kann?

Nach zweimaligem Nichtbestehen einer MAP schickt Ihnen das Prüfungsbüro eine schriftliche Belehrung über die Konsequenzen eines Nichtbestehens beim dritten Prüfungsversuch (also bei der zweiten Wiederholungsprüfung). Sie werden außerdem aufgefordert, sich vor Ihrer MAP-Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch beraten zu lassen. Sie können wählen, ob diese Beratung durch den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses oder den*die Prüfer*in stattfinden soll oder ob Sie eine Beratung ablehnen. Sie müssen Ihre Entscheidung dem Prüfungsbüro schriftlich mitteilen. Nach der Beratung bzw. der schriftlichen Absage müssen Sie zu den Öffnungszeiten des Prüfungsbüros dort persönlich Ihre MAP anmelden. In jedem Fall können Sie sich selbstverständlich zusätzlich an die studentische Studienberatung des Instituts wenden.

 

Ich bin erkrankt und konnte Leistungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung nicht erbringen. Was kann ich tun?

Wenn es um Studienleistungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung geht, entscheiden die Lehrenden über Möglichkeiten der Nachreichung oder Ausgleich der Studienleistungen (ZSP §109). Sprechen Sie also mit der Lehrperson einen Lösungsweg ab.

 

Ich bin erkrankt und möchte, dass die Bearbeitungszeit für eine Prüfung um die Zeit der Krankheit verlängert wird. Was muss ich tun?

Reichen Sie einen „Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit“ zusammen mit der Krankschreibung im Prüfungsbüro ein. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Immatrikulationsnummer, das Modul und die Lehrperson bei der Sie Ihre Prüfung ablegen. Wichtig: dem Antrag muss das Attest im Original beiliegen.

 

Können Bearbeitungszeiten für Studienleistungen oder Prüfungen auch in anderen Fällen als Krankheit verlängert werden?

 

Ja. Die Gründe entnehmen sie dem Abschnitt Verlängerung des Bearbeitungszeitraums/Nachteilsausgleich oder Artikel 109 der ZSP. Im Falle von Studienleistungen entscheiden die Lehrenden über einen Lösungsweg, im Falle von Prüfungsleistungen ist der Antrag auf Nachteilsausgleich an das Prüfungsbüro zu richten.