Rechtsrahmen einer Straßenumbenennung
In den Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes ist vermerkt, dass die Umbenennung von Straßennamen zulässig ist, "wenn diese nach heutigem Demokratieverständnis negativ belastet sind und die Beibehaltung dem Ansehen Berlins schaden würde" (ABl. Nr. 7 / 17. Februar 2017). Der rechtliche Rahmen lässt also keinen Zweifel daran, dass die M*-Straße eine Kandidatin für eine Umbenennung ist, denn der Begriff "Mohren" ist aus heutiger Sicht als rassistisch diskriminierend einzustufen. Es sollte außer Frage stehen, dass der Fortbestand des problematischen Straßennamens in der stadthistorisch interessanten und von internationalen Gästen viel besuchten Mitte Berlins dem Ansehen der Stadt, die sich als weltoffen und kosmopolitisch verstehen möchte, schadet.